Zu den Fixkosten, gegeben durch Grundbetrag, besondere Ausbildungsfahrten Gebühren etc. kommt die Anzahl der Übungsfahrten, welche abhängig ist von individuellen Faktoren wie persönlichem Engagement, motorische Fähigkeiten, Konzentrationsfähigkeit usw. Die aktuellen Grundpreise teilen wir gerne auf Anfrage mit.
Seit 1. Januar 2011 besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an dem Modell "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren". Der hierfür erforderliche Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters (17. Geburtstag) gestellt werden.
Die zu benennende/n Begleitperson/en
Zugelassene Begleitpersonen werden namentlich in die mitzuführende Prüfungsbescheinigung eingetragen. Zur Vorbereitung der Begleitpersonen wird eine Einweisung durch die Fahrschullehrkraft empfohlen.
Die Kfz-Versicherung ist über das Begleitete Fahren zu informieren.
Wichtig: Die befristete Fahrberechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands.
Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgeschlagene Neuregelung ist seit 31.12.2019 in Kraft. Die Neuregelung sieht vor, dass erfahrene Autofahrer eine vereinfachte und kostengünstige Möglichkeit erhalten sollen auch Krafträder der Klasse A1 zu fahren.
Nach einer Fahrerschulung können jetzt auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die für Klasse A1 vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.
Durch die Neuregelung können bereits erfahrene Autofahrer ihren Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption verschaffen.
Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselziffer196: Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und mindestens fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten, Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre und Mindestalter 25 Jahre
Hier spielt das persönliche Engagement der Fahrschülers die Hauptrolle. Wir bieten 5 x wöchentlich Theorieunterricht an, parallel dazu empfiehlt sich der Beginn der praktischen Ausbildung. Vorausgesetzt die benötigten Antragsunterlagen liegen zeitig zu Ausbildungsbeginn in der Fahrschule vor (Anmeldung) ist eine erfolgreiche Ausbildung relativ zeitnah möglich.
Für die Anmeldung in der Fahrschule benötigst Du lediglich ca. eine halbe Std Zeit und deinen Personalausweis , bzw ein adäquates Ausweisdokument. Zeitnah zur Anmeldung sollte die Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt erfolgen selbstverständlich erledigen wir diese Aufgabe für Dich. Dazu benötigen wir ein biometrisches Passfoto, einen aktuellen Sehtest und eine 1. Hilfe Bescheinigung.
Bitte ruf einfach bei uns an oder schau im Büro vorbei – wir helfen Dir gerne weiter. Gern kannst du auch unser Kontaktformular nutzen.
Ratzeburger Allee 53a
23562 Lübeck
Telefon: 0451 - 5824545
E-Mail: st.juergen@fahrschule-grothe.de
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